Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Bestimmungen gelten Für den Verkauf von A.P.O. Produkten im Inland. Auslandsgeschäfte und für die Auftragsherstellung fordern Sie bitte unsere besonderen Geschäftsbedingungen an.

  • Lieferung
    Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, verlängert sie sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt, wie z.B. bei Verkehrsstockungen und -behinderungen, Materialmangel, nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, Mangel an Transportmitteln, Streiks u. ä. Der Käufer und/oder die A.P.O. können jedoch vor Ablauf der verlängerten angemessenen Frist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner von betroffenen Kaufvertrag zurücktreten.
  • Preise
    Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, nimmt die A.P.O. Aufträge gemäß den zu dem Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preislisten an. Die Preise  der A.P.O. gelten ab dem Lager in Ahlen. Die im Preisverzeichnis der Firma A.P.O. aufgeführten Preise sind Nettopreise; hinzu kommen Verpackungs- und Versandkosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Bestellung.
  • Versand und Gefahrtragung
    Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch die A.P.O. nach ihrem besten Ermessen. Wünsche des Käufers sollen dabei angemessen berücksichtigt werden.

    Alle Sendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, auch im Falle frachtfreier Auslieferung. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt jeweils nur auf Wunsch und auf Kosten des Käufers.
  • Zahlung
    Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar innerhalb von 30 Tagen. Eine Verlängerung der Zahlungsfrist bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 8,0% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu zahlen. Es bleibt vorbehalten, weitere Verzugszinsen geltend zu machen.

    Gegen Ansprüche der  A.P.O. kann der Käufer nur aufrechnen, wenn die A.P.O. die Gegenforderung des Käufers anerkannt hat oder dieses rechtskräftig festgestellt ist.

    Auf Wunsch des Käufers ist die A.P.O. bereit, zu entrichtende Rechnungsbeträge im Wege des Bankeinzugsverfahrens mittels Lastschrift einzuziehen. Diese Vereinbarung ist jederzeit für beide Parteien widerruflich.
  • Mängel
    Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung. Es gelten §§ 377 HGB ff.

    Mängel, die der Käufer innerhalb der 12-monatigen Gewährleistungsfrist geltend macht, bessert die A.P.O.- innerhalb angemessener Frist –nach ihrer Wahl nach oder liefert Ersatzware.

    Dem Käufer bleibt vorbehalten, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen,  sofern die Nachbesserung oder Lieferung von Ersatzware fehlschlägt. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst dann anzunehmen, wenn die Nachbesserung nach zwei (2) Versuchen nicht erfolgreich durchgeführt wurde.
  • Haftungsbeschränkung
    Die gesetzliche Haftung der  A.P.O.  auf Schadenersatz und/oder Aufwendungsersatz ist wie folgt beschränkt:
    • Für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung der A.P.O.  auf die typischerweise voraussehbare Schäden beschränkt.
    • Die leicht fährlässige Verletzung von nicht wesentlichen Pflichten ist ausgeschlossen.
    Die oben aufgeführte Haftungsbeschränkung gilt nicht für die gesetzlich zwingende Haftung der A.P.O., wie z.B. aus dem Arzneimittelgesetz, Produkthaftungsgesetz, Übernahme einer Garantie etc.
  • Rücknahme von Produkten
    Binnen sechs Wochen nach Auslieferung nimmt die A.P.O. mangelfreie, gekaufte Ware ausnahmsweise nach vorheriger Verständigung und schriftlicher Zustimmung der  A.P.O. zurück. Die Höhe der Gutschrift von Rücksendungen bemisst sich nach der jeweiligen Einstufung der Qualität zurückgesandter Ware durch die Qualitätskontrolle der  A.P.O.  Die durch den Umtausch verursachten Kosten hat der Käufer zu ersetzten.
  • Eigentumsvorbehalt
    Das Eigentum an den von der A.P.O. gelieferten Waren geht erst bei vollständiger Bezahlung an den Käufer über. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern, nicht jedoch zu verpfänden oder als Sicherheit zu übergeben. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits hiermit die Forderung aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an die  A.P.O. ab; die A.P.O. nimmt die Abtretung hiermit an.

    Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Käufer der A.P.O. unverzüglich unter Übergabe der für eine Verhinderung der Zwangsvollstreckung notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
  • Besondere Bestimmungen
    Der Käufer trägt dafür Sorge, dass die A.P.O. die bezüglich der üblichen Geschäftsbeziehungen dienenden Daten in seinen Datenverarbeitungsanlagen speichern und verarbeiten darf. Warenzeichenrechtlich geschützte Warenspezialitäten sind in unserem Preisverzeichnis mit ® gekennzeichnet. In Einzelfällen sind unsere entsprechenden Warenzeichen auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geschützt.
  • Schlussbestimmungen
    Änderungen und Ergänzungen des Kaufvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten sich Bestimmungen dieses Kaufvertrages als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Käufer und  die A.P.O. werden die ungültigen Vorschriften durch neue Bestimmungen ersetzen, die dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck so nahe wie möglich kommen.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn die A.P.O. deren Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

    Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ahlen.